Effektives Forderungsmanagement: Von der außergerichtlichen Mahnung bis zur Zwangsvollstreckung

Der Bearbeitungsumfang jeder Mahnstufe wird in den Stufen I bis III detailliert erläutert.

Der Schuldner wird aufgefordert, die Hauptforderung nebst Verzugsschaden zu zahlen.

Das 1. Mahnschreiben wird sofort nach Erhalt Ihres Auftrages gefertigt. Der Schuldner erhält insgesamt bis zu 3 Mahnschreiben im Zeitabstand von 10 Tagen. Teilzahlungen werden ggfls. eingeräumt.

Je nach individuellen Gegebenheiten führen wir Ermittlungen über die Situation des Schuldners durch.

Die Einleitung eines Strafverfahrens bei möglichen betrügerischem Warenkauf etc. wird angedroht.

Im Nichterfolgsfall erhalten Sie von uns einen Zwischenbericht. Es wird lediglich eine geringe Aufwandspauschale abgerechnet, die in jedem Fall im Verhältnis zur Hauptforderung steht.

Im Erfolgsfall zahlt der Auftraggeber lediglich eine Erfolgsprovision i.H.v. 3% zzgl. Ust.

Zur Sicherung Ihres Anspruchs empfehlen wir Ihnen den Übergang in Stufe II – das gerichtliche Mahnverfahren.

Gelingt keine außergerichtliche Beilegung, wird das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet.

Hierfür ist die Einreichung eines entsprechenden Mahnbescheidsantrags bei dem zuständigen Amtsgericht notwendig.

Für den Fall, dass der Schuldner Widerspruch oder Einspruch gegen den Mahn- oder Vollstreckungsbescheid einlegt, wird eine Prozessführung gegen den Schuldner durch unsere Vertragsanwälte oder einen vom Auftraggeber bestimmten Anwalt notwendig.

Es entsteht im Negativfall lediglich eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. € 25,00 (unabhängig von der Höhe der Hauptforderung) gem. § 4 Abs. 4 RDGEG inkl. Auslagen, gesetzlicher Ust. und zzgl. Gerichtskosten gemäß GKG.

Im Erfolgsfall werden diese Verzugskosten vom Schuldner eingezogen und an Sie zurück erstattet. Der Auftraggeber zahlt lediglich eine Erfolgsprovision i.H.v. 5% zzgl. Ust.

Sollte der Schuldner die Zahlung weiterhin aufschieben, empfehlen wir Ihnen den Übergang in Stufe III, das Zwangsvollstreckungsverfahren.

Für den Fall, dass der Schuldner nach Titulierung des Anspruchs nicht zahlt, wird die Zwangsvollstreckung aus dem Titel betrieben.

Nach Durchführung individueller Ermittlungen werden nach Erlass des Vollstreckungsbescheides bzw. nach Verkündung eines Urteils gezielte Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet.

Die finanzielle Situation des Schuldners unterliegt der ständigen Überprüfung und Überwachung.

Im Negativfall entstehen die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren analog dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zzgl. Auslagen, gesetzlicher Ust. und Kosten (Gerichtskosten, Kosten für Melderegisterauskunft, Gerichtsvollzieherkosten etc. pp.).

Im Erfolgsfall sind die Verzugskosten vom Schuldner zu erstatten. Der Auftraggeber zahlt lediglich eine Erfolgsprovision i.H.v. 10% zzgl. Ust.

Was kostet Sie das Inkasso?

Unsere Gebührenstruktur ist einfach und verständlich.

Im Erfolgsfall erheben wir lediglich eine Erfolgsprovision, welche abhängig von der jeweiligen Verfahrensstufe (Stufen I bis III) bei 3%, 5% oder 10% liegt.* Im Negativfall berechnen wir Ihnen lediglich eine geringe Aufwandspauschale, welche in jedem Fall im angemessenen Verhältnis zu der offenen Forderung steht.

*Der Bearbeitungsumfang jeder Mahnstufe wird in den Stufen I bis III detailliert erläutert.

Kontaktieren Sie uns!

Für Rückfragen und Auskünfte stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.

Bereits überzeugt von unserer Leistung? Nutzen Sie jetzt unser Online-Inkasso-Auftragsformular.

Unsere Leistungen

Vorgerichtliches Mahnverfahren

Gerichtliches Mahnverfahren

Zwangsvollstreckung

Pfändung

Langzeitüberwachung

Forderungsanmeldung bei Insolvenz

Ermittlungen/Adressrecherche

Bonitätsprüfung

Bundesweit tätig

Privat- und Unternehmerkunden

Geprüfte Rechtsfachwirtin

Erfahrungen seit 20 Jahren

Zugelassenes Inkassounternehmen nach § 10 Absatz 1 Nr. 1 RDG

Eingetragen im Rechtsdienstleistungsregister zum AZ.: 3712 E-121 (A)

Aufsichtsbehörde: Amtsgericht Chemnitz

Keine Außenstände mehr

Liquiditäts-/Ertragsverbesserung durch professionelle Beitreibung

Kein persönlicher Ärger im Umgang mit dem Schuldner

Entlastung Ihres Personals

Kostenreduzierung

Was Sie erwarten können?

Professionelles Inkasso aus einer Hand

Keine Vertragsbindung oder Jahresgebühr

Schnelle und individuelle Auftragsbearbeitung

Blick auf Verhältnismäßigkeit der Kosten (Kostenkontrolle)

Mandatsbezogene Abwägung

Erfolgsprovision zwischen 3% und 10% je nach Verfahrensstufe

Inh. Doreen Glück

geprüfte Rechtsfachwirtin

+49 (0)32 12 – 12 89 72 4

IFB Inkasso

Mühlgraben 19
09306 Rochlitz

Erreichbarkeit

Montag bis Freitag
8:00 – 16:00 Uhr

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